Beachtung bei Erneuerung der Heizungsanlage
Kursnummer: 82VO-HT2
Info: Einen Heizungstausch zu planen, ohne Überraschungen zu erfahren, ist nicht ganz einfach. Denn wer seine Heizungsanlage austauscht, muss das Erneuerbare Wärmegesetz (EWärmeG) des Land Baden-Württemberg einhalten. Hier gilt es einen Pflichtanteil von 15 % zu erfüllen. Dazu steht ein bunter Blumenstrauß an verschiedenen Erfüllungsoptionen und der ersatzweisen Erfüllung zu Verfügung. Im Neubau wird vom Erneuerbaren Energien Gesetz vom Bund (EEWärmeG) ebenfalls ein Pflichtanteil von 15 % gefordert, auch hier stehen verschiedene Erfüllungsoptionen und ersatzweise Erfüllungen zur Verwendung an. Rolf Halter, der Niederlassungsleiter der Energieagentur Landkreis Rottweil, wird Ihnen diese Optionen erörtern und darauf eingehen.
Kosten: 0,00 €
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Sulz - Elly-Heuss-Knapp-Schule - Neckarstr. 6 - 8
Neckarstr. 8
72172 Sulz
Datum | Zeit | Straße | Ort |
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Do. 22.11.2018 | 19:00 - 21:00 Uhr | Neckarstr. 8 | Sulz - Elly-Heuss-Knapp-Schule - Neckarstr. 6 - 8 |